Das EU-Gericht kippt erneut Sanktionsentscheidungen, die wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine getroffen wurden. Diesmal geht es um zwei besonders schillernde Figuren.
EU- Gericht kippt Sanktionsbeschlüsse gegen den russische Geschäftsmann und Mitbegründer der Alfa-Gruppe Michail Fridman und gegen Pjotr Awen . Das Gericht der EU hat Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die russischen Oligarchen Michail Fridman und Pjotr Awen gekippt.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof , vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.
Fridman und Awen sind Gründer und wichtige Anteilseigner des großen Finanzkonzerns Alfa-Group. Die EU hatte gegen die Milliardäre kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Strafmaßnahmen verhängt. Sie fror Gelder ein und erließ ein Einreiseverbot. Auch die US-Regierung sanktionierte sie. Im vergangenen Jahr hatten sich mehrere russische Oppositionelle allerdings dafür ausgesprochen, Fridman und andere von der Sanktionsliste zu streichen.
Vor knapp drei Wochen hatte das EU-Gericht bereits die Sanktionen gegen den Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin gekippt. Begründet wurde dies damit, dass die familiäre Beziehung zu seinem Vater - einem Geschäftsmann mit angeblich enger Freundschaft zum russischen Präsidenten Wladimir Putin - nicht genüge, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei.
Ein prominentes Urteil war bereits im vergangenen Jahr gefallen - und stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Masepin: Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.
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