EU-Pläne zur Chatkontrolle: Bürgerrechte ade Bundesregierung Chatkontrolle
vorgeschlagen, die von Bürgerrechtlern um den EU-Parlamentarier Patrick Breyer griffig "Chatkontrolle" getauft wurde. Dem Entwurf zufolge sollen nationale Behörden Internetdienste zwingen dürfen, die Inhalte ihrer Nutzer zu durchleuchten. Dabei geht es sowohl um Text als auch Bilder und Videos. Das angebenene Ziel ist, Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern sowie die Suche von Pädophilen nach Kontakten zu Kindern aufzuspüren.
In der Praxis bliebe aber nichts anderes übrig, als entweder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu brechen oder sogenanntes Client-Side-Scanning einzusetzen – also die Inhalte auf dem Endgerät zu durchleuchten, bevor sie verschlüsselt und verschickt werden. Beide Varianten zwängen die Provider dazu, fundamental in das Grundrecht auf private Kommunikation ihrer Nutzer einzugreifen.
Stimmen im Rat vier Staaten, die zusammen mehr als 35 Prozent der Bevölkerung in der EU repräsentieren, gegen einen Beschluss, ist er gekippt. Enthaltungen gelten dabei als Gegenstimme. Deutschland mit seinen 83 Millionen Einwohnern kommt also eine erhebliche Bedeutung bei solchen Ratsabstimmungen zu.scheint klar, dass die Bundesregierung gegen das Verordnungsvorhaben stimmen muss.
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