Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen mangelhafter Nawalny-Ermittlungen

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Russlands Ermittlungen zur Vergiftung Alexej Nawalnys waren unzureichend: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte moniert mehrere Mängel. Folgen für Moskau dürfte das Urteil kaum haben.

Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV / AFP

Es ist ein Urteil, das niemanden überraschen kann: Russland hat nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ordentlich zum Giftanschlag auf Alexej Nawalny ermittelt. Das Gericht in Straßburg bemängelte, es seien weder ein politisches Motiv für den Mordversuch noch eine mögliche Beteiligung von staatlichen Agenten berücksichtigt worden.

Nawalny sei in seinem Recht auf Leben, abgeleitet aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, verletzt worden. Das Leben des Oppositionellen sei »ernsthaft und unmittelbar« und »unter verdächtigen Umständen« in Gefahr gewesen, heißt es in der veröffentlichten Begründung. Daher sei Russland zu »wirklichen Ermittlungen« verpflichtet gewesen.

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