Extremismus: „Knockout 51“: Angeklagter wollte Schusswaffe drucken

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Vier Männer aus Thüringen sollen der Neonazi-Kampfgruppe «Knockout 51» angehören und schwere Straftaten - bis zu Mord - vorbereitet haben. Um weitere Details geht es in einem Prozess in Jena.

Mindestens einer der Angeklagten im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Kampfgruppe „Knockout 51“ hat laut Generalbundesanwaltschaft versucht, eine scharfe Schusswaffe mit einem 3D-Drucker herzustellen. Der Hauptangeklagte habe so zwischen Februar und April 2021 begonnen, die wesentlichen Teile einer Maschinenpistole zu produzieren, sagte ein Vertreter des Generalbundesanwalts am Montag zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht in Jena.

„Die weiteren für die Fertigstellung einer einsatzbereiten Waffe erforderlichen Bestandteile hatte er sich bis dahin ebenfalls beschafft“, hieß es bei der Anklageverlesung. Auch die dazu passende Munition habe er selbst herstellen wollen und damit ebenfalls begonnen. In dem Verfahren wirft der Generalbundesanwalt vier Thüringer Männern vor, schwerste Straftaten vorbereitet zu haben. Spätestens ab April 2021 war die Gruppe „Knockout 51“ nach Überzeugung der Anklagebehörde neben der Begehung von Körperverletzungen auch auf die Tötung von Angreifern aus dem linksextremen Lager ausgerichtet.

Die vier Männer waren Anfang April 2022 bei einem großangelegten Schlag gegen die militante Neonazi-Szene festgenommen worden. Sie sitzen seither in Untersuchungshaft.

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