Facebook-Seite der Bundesregierung: Bundespresseamt will Verbot prüfen lassen Facebook BReg
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wollte der Bundesregierung den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen, da Facebook sich nicht an die datenschutzrechtlichen Vorschriften halte und Betreiber derartiger Seiten eine Mitverantwortung träfe. In dem langen Verfahren hatte Facebook zeitweise Nachbesserungen zugesagt, die Probleme aus Sicht des BfDI aber nicht vollständig abgestellt.
Das Bundesamt für Presse und Information der Bundesregierung hat daher nun gestern Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. "Die gerichtliche Überprüfung ermöglicht in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen.
Aus Sicht des BPA, das mit der juristischen Klärung eine externe Anwaltskanzlei beauftragt hat, überwiegt das Interesse an der Information der Öffentlichkeit die Datenschutzbedenken: "Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibt unser Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit.
Wie lange das Gerichtsverfahren andauern wird, ist offen, auch Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof wären denkbar. Das Verfahren könnte allerdings auch noch auf anderem Wege wegfallen: Sollte Facebook unter das geplante EU-US-Data Privacy Framework schlüpfen können, würde die Rechtswidrigkeit womöglich entfallen.
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