Fluggesellschaften nicht verantwortlich: Reisende aus staatlicher Corona-Rückholaktion müssen Kosten selbst tragen

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Während der Pandemie gab es zig Rückholflüge. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass Airlines, bei denen ursprünglich der Rückflug gebucht war, für die Kosten nicht aufkommen müssen.

wieder nach Hause gekommen sind, müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglich der Rückflug gebucht war, ist dafür nicht verantwortlich, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied. Ist dieser Flug ausgefallen, muss die Fluglinie hierfür aber den Preis erstatten und zudem über Ersatzmöglichkeiten informieren.

Im Streitfall ging es um die Reise eines österreichischen Paares im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück. Austrian Airlines annullierte den Rückflug, flog aber genau zur selben Zeit einen sogenannten Repatriierungsflug im Auftrag der österreichischen Regierung. Das Paar nutzte diesen Flug, musste dafür aber an den Staat 500 Euro pro Person bezahlen.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Hierzu urteilte nun der EuGH, dass Austrian Airlines die zusammen 1000 Euro nicht erstatten muss. Zwar müsse eine Fluglinie bei einer Annullierung wenn möglich einen „anderweitigen Flug“ anbieten. Hierfür komme aber nur ein kommerzieller Flug in Frage. Ein staatlicher Repatriierungsflug falle nicht darunter.

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