»Unser Grundgesetz verträgt harte und härteste Auseinandersetzungen. Verfassungsfeinde jedoch kann es nicht integrieren«, schreibt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seinem SPIEGEL-Gastbeitrag.
Die Deutschen wollten 1945 mit dem Bewusstsein der Besiegten erst einmal vor allem überleben. In Ost und West arrangierte man sich mit neuen Ordnungen, die vor allem eineswaren: Sie waren kein Krieg, und damit ließ sich erst einmal leben. Mit der DDR entstand eine neue Diktatur, vor der Hunderttausende flohen, bevor die Mauer errichtet wurde.
Auch wer sich im Namen einer »gefühlten«, »schweigenden« oder »eigentlichen Mehrheit« zu Wort meldet, muss es ertragen, dass er in der Minderheit ist. Die repräsentative Demokratie gibt einer frei gewählten Mehrheit Gestaltungsmöglichkeiten auf Zeit. Die so legitimierten Regierungen wiederum müssen ein Eigeninteresse haben, sich der Rückbindung zum Volk zu vergewissern.
Unser Grundgesetz verträgt harte und härteste Auseinandersetzungen. Verfassungsfeinde jedoch kann es nicht integrieren – und wir dürfen die Gefahr, die von ihnen ausgeht, nicht ignorieren. Politische Gegnerschaft ist eines, Verfassungsfeindschaft etwas ganz anderes. Was ist also zu tun? Im Kampf gegen den Extremismus gibt es eine historische Lehre, die sich wie ein roter Faden durch den Verfassungsentwurf von Herrenchiemsee zieht – und die bis heute gilt: Eine Demokratie muss wehrhaft sein gegen ihre Feinde. Niemals wieder sollen demokratische Freiheitsrechte missbraucht werden, um Freiheit und Demokratie abzuschaffen.
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