Mit 64 ist Schluss? Was Macrons umstrittene Rentenreform wirklich bedeutet - und was nicht.
ist man in Deutschland schnell beim Klischee der faulen Franzosen. Hierzulande müssen die Menschen künftig schließlich arbeiten, bis sie 67 Jahre alt sind, in den Niederlanden und in Italien womöglich sogar bis über 70. Und da ärgern sich die Französinnen und Franzosen, wenn sie mit 64 statt mit 62 in Rente gehen sollen? Ganz so einfach ist das nicht.
Tatsächlich sieht die Reform der französischen Regierung vor, das gesetzliche Renteneintrittsalter bis 2030 schrittweise von 62 auf 64 Jahre anzuheben. Das heißt aber nicht, dass inbisher alle mit 62 in Rente gingen und künftig mit 64 in Rente gehen werden. Tatsächlich beginnt der Ruhestand für viele erst später. Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist lediglich das Alter, mit dem man in Frankreich frühestens in Rente gehen kann.
Das heißt: Wer zum Beispiel mit 23 Jahren angefangen hat zu arbeiten, musste auch nach der bisher geltenden Regelung bis mindestens 65 arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Nach der Reform wird er erst mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Mit 67 Jahren haben Französinnen und Franzosen bisher unabhängig von der Einzahldauer Anspruch auf eine volle Rente - das soll auch nach der Reform beibehalten werden.
Durch die Reform müssten vor allem die Menschen länger arbeiten, die früh in anstrengende und schlecht bezahlte Berufe eingestiegen sind, ist einer der Hauptkritikpunkte der Reformgegner. Gut bezahlte Akademikerinnen und Akademiker, die erst nach einem Studium angefangen haben zu arbeiten, seien schließlich bisher ohnehin oft erst mit 64 Jahren oder noch älter in Rente gegangen.
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