Gießen (HE) - Das Verwaltungsgericht Gießen gab einer Autofahrerin recht, die für die Hilfe der Feuerwehr beim Reifenwechsel keine 784,20 Euro zahlen wollte. Die Feuerwehrleute hatten ihre Unterstützung selbst angeboten, die zuständige Verwaltung der Stadt Kirtorf anschließend ...
Gießen – Das Verwaltungsgericht Gießen gab einer Autofahrerin recht, die für die Hilfe der Feuerwehr beim Reifenwechsel keine 784,20 Euro zahlen wollte. Die Feuerwehrleute hatten ihre Unterstützung selbst angeboten, die zuständige Verwaltung der Stadt Kirtorf anschließend die Kosten in Rechnung gestellt.
Das Verwaltungsgericht Gießen musste sich nun mit der Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für eine Hilfeleistung der Feuerwehr beschäftigen. Symbolfoto: Hegemann Was war passiert? Die Autofahrerin war am 14. Dezember 2022 mit einem Platten liegen geblieben. Sie stellte ihr Fahrzeug am Fahrbahnrand ab und rief den ADAC zu Hilfe. Unterdessen war die Feuerwehr mit sechs Fahrzeugen und 17 Kräften zu einem umgestürzten Baum ausgerückt. Diesen fanden die Kameraden nicht – aber die Frau mit der Reifenpanne. Die Feuerwehrleute boten an, den Reifen schnell zu wechseln.
Außerdem schloss sich der Richter der Auffassung an, die Antragstellerin habe von einer unentgeltlichen Hilfeleistung ausgehen dürfen. Sie habe die Feuerwehr weder selbst angefordert, noch sei sie von der Feuerwehr vor Ort auf eine Gebührenpflicht hingewiesen worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Erforderliche Felder sind mit
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