Weil sie bei einem dringlichen Polizeieinsatz den Vortritt nicht gewährte, wurde eine 38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Schwyz verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat kürzlich eine 38-Jährige verurteilt, weil sie der Kantonspolizei Zürich den Vortritt nicht gewährte. Dafür muss sie sogar den Führerschein abgeben.
Für die 38-Jährige hatte der Einsatz ein übles Nachspiel. Einige Tage nach dem Zwischenfall erhielt sie einen Anruf und wurde dazu aufgefordert, zuzugeben, der Polizei den Vortritt verweigert zu haben."Ich dachte, ich höre nicht richtig", sagt sie. Daraufhin sei sie zur Einvernahme zur Staatsanwaltschaft nach Wollerau gefahren, wo man ihr die Videoaufnahmen gezeigt habe.
Die Frau wurde nun der Verletzung durch Nichtgewähren des Vortritts gegenüber der Feuerwehr, Sanität und Polizei und der Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügende oder mangelnde Rücksichtnahmen auf nachfolgende Fahrzeuge beim Fahrstreifenwechsel schuldig gesprochen.
Schweiz Schwyz Polizei Polizeieinsatz Gericht Prozess Urteil
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