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Eine Polizistin steht vor einem Streifenwagen.Ein bayerischer Polizist hatte seine Arbeitszeit geringfügig reduziert und bekam deshalb den Zuschuss für seine Dienstuniform deutlich gekürzt - doch diese Praxis ist nicht rechtmäßig, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschied. Der Freistaat dürfe den Zuschuss für die Dienstkleidung von Polizistinnen und Polizisten in Teilzeit nicht einfach pauschal um 40 Prozent reduzieren.
Geklagt hatte ein Polizeibeamter, der im Jahr 2019 für zehn Familientage freigestellt wurde und somit auf das Jahr betrachtet seine Arbeitszeit von 40 Stunden auf knapp 38,5 Stunden verringert hatte. Dafür bekam er den monatlichen Zuschuss von rund 20 Euro auf rund 12 Euro gekürzt. Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur . Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.
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