Gaspreisbremse soll de facto schon ab Januar gelten

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Gaspreisbremse soll de facto schon ab Januar gelten
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Die für März geplante Gaspreisbremse soll de facto schon ab Januar gelten. Ermöglicht werden soll das durch einen 'gleichsam rückwirkenden' Entlastungsbetrag, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht.

Die Bundesregierung will bei der ab März 2023 geplanten Gaspreisbremse eine"Entlastungslücke" für Januar und Februar schließen. Die Bremse soll also rückwirkend gelten.Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar 2023 entlasten.

Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern.In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Dennoch gab es viel Kritik daran, dass es eine"Winterlücke" gibt. So hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Vorziehen der Preisbremsen gedrängt. Darauf geht die Bundesregierung nun ein. Über dieses Thema berichten wir am 22.11.2022 auch in den Hörfunknachrichten, unter anderem bei WDR5.

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