Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Das soll eine Novelle der...
Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung bringen.
Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen - und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung ermöglichen, die am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Das Inkrafttreten ist mit 1. Juli vorgesehen, informierte das Verkehrsministerium.
Nach einer sechswöchigen Begutachtung wurden noch letzte technische Adaptierungen im Entwurf zur Novelle vorgenommen. Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Voraussetzung waren allerdings umfangreiche Gutachten, die in einem bürokratischen Prozess das Erfordernis der Temporeduktion darlegen mussten.
Auch allgemein werde der Prozess zur Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entbürokratisiert. Diese Verbesserungen helfen dann auch außerhalb der schutzwürdigen Bereiche. Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes.
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