Gemeinsames Monitoring des Sorbisch/Wendisch-Unterrichts: Engere Zusammenarbeit von Bildungsministerium und Sorben/Wenden-Rat

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Heute wurde die gemeinsame Vereinbarung über ein Monitoring der Unterrichtsorganisation für Sorbisch/Wendisch vom Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (

RASW) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterzeichnet, die die zukünftige Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des Unterrichtsangebots für Sorbisch/Wendisch regelt.: „Gut, dass wir einen weiteren Schritt zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden gehen. Mit dem Monitoring gestalten wir eine Regelung aus, die mit der letzten Aktualisierung der Sorben/Wenden-Schulverordnung neu aufgenommen wurde.

Das Land hat in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der Sorben/Wenden zu stärken. Das Bildungsministerium und der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag treten mit der Vereinbarung in einen noch engeren direkten Dialog, um die Planung und Organisation des Sorbisch/Wendisch-Unterrichts gemeinsam auszuwerten und weiterzuentwickeln.

Die Vereinbarung wurde intensiv zwischen den drei Partnern abgestimmt. Mit ihr werden die Monitoring-Kriterien für die Analyse der Unterrichtsentwicklung im Bereich Sorbisch/Wendisch konkretisiert. Auf Grundlage dieser gemeinsam vereinbarten Kriterien wird regelmäßig über die Unterrichtsplanung/-durchführung an Schulen im Siedlungsgebiet und damit verbundene Herausforderungen beraten.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden , dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und dem Staatlichen Schulamt Cottbus/Chóśebuz wird das Monitoring ausgestaltet, das in § 2 Absatz 5 der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben/Wenden dem Grunde nach geregelt ist.

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