Geplante Strompreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz

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„Tiefgreifende Verzerrungen“ - Gutachten hält Strompreisbremse für verfassungswidrig

Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung mit einer Abschöpfung von kriegs- und krisenbedingten Überschusserlösen der Energiebranche ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilte der Hamburger Energieversorger Lichtblick am Donnerstag unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten mit.

„Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“, so Lichtblick. Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über das Gutachten berichtet.

Ein Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.

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