Geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt: Accounts sperren, IP-Adressen einfrieren

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Geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt: Accounts sperren, IP-Adressen einfrieren
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Eckpunkte für geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt: Zugriff auf IP-Adressen, Accounts sperren. Bis zum 26. Mai können Interessierte die Eckpunkte des BMJ kommentieren

– Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Ablaufen könnte das zum Beispiel so: Betroffene von mutmaßlichen Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung sollen von den jeweiligen Landgerichten Unterstützung bekommen. Betroffene müssten sich hierfür zuerst einen Anwalt nehmen und könnten sich dann mit dessen Hilfe direkt an das Landgericht wenden.

Ob Beschwerde über eine staubtrockene Pizza oder Todesdrohung: Laut BMJ-Papier könnt beides dazu führen, dass Online-Dienste einem Landgericht die IP-Adressen von Nutzer*innen offenlegen müssen. Und Internet-Provider müssten auf Anordnung auch die dazu gehörigen Klarnamen der Anschluss-Inhaber*innen vorlegen.Neu ist außerdem: Die Pflicht zur Offenlegung solcher Daten würde auch Messenger-Dienste umfassen, heißt es im BMJ-Papier.

Für eine solche Account-Sperre sieht das BMJ allerdings einige Einschränkungen vor, damit solche Sperren nicht vorschnell angeordnet werden. Demnach sollte die Inhaltemoderation der Plattform als „milderes Mittel“ Vorrang haben, bevor eine Sperre in Frage kommt. Ein weiteres Kriterium ist „die Gefahr der Wiederholung schwerwiegender Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ durch Inhalte des Accounts.

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