Kein Parteiausschluss für Gerhard Schröder: Ein SPD-Schiedsgericht hat einem Bericht zufolge entschieden.
-Mitglied bleiben - trotz seiner hochumstrittenen Rolle im Ukraine-Konflikt. Ein SPD-Schiedsgericht hat einen Antrag auf Parteiausschluss nach Informationen vonauch in zweiter Instanz abgelehnt. Es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, heißt es in dem Beschluss.
aus dem Entscheid. „Dies betrifft auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien, was zum Teil auch öffentlich eingeräumt wird. Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit.“Im August hatte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover beschlossen, dass Schröder in der Partei bleiben darf und keine Rüge erhält. Dagegen.
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