Das Mainzer Landgericht hat die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Schadens durch die Coronaimpfung des Pharmakonzerns abgewiesen.
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich.Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit.
Auch ein Problem durch eine „etwaigen unzureichende Arzneimittelinformation“ sehen die Richter nicht: Bei der Klägerin habe kein Entscheidungskonflikt vorgelegen. Die Kammer sei nicht überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Risiko von Blutgerinnseln sowie eines plötzlichen Hörverlustes nicht hätte impfen lassen.
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