Gericht kippt einseitige Kündigungsklausel von Kita-Betreiber

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Eltern vs. Kita vor Gericht: Das Landgericht München hat eine Klausel in den Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt. Mit dem Urteil gab es den Eltern recht, die gegen einen Kindergarten geklagt hatten - und so jetzt Geld erstattet bekommen

Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klausel in den Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt, da die Passage unfair sei. Mit dem Urteil gab es den Eltern recht, die gegen die Betreiber eines privaten Kindergartens geklagt hatten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.Die Kita hatte in den Verträgen das Recht zur Kündigung vor Start der Vertragslaufzeit einseitig für die Eltern ausgeschlossen. Das sah das Gericht als verbotene Benachteiligung.

Zusammen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hätte der Vertrag dann erst zum 30. April 2022 geendet. Das Unternehmen buchte die Gebühren für vier Monate in Höhe von 6.320 Euro vom Konto der Eltern ab, obwohl die beiden Kinder nie betreut wurden.Dagegen klagten die Eltern und bekamen nun recht.

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