Dass sich Nachbarn streiten ist nicht neu. Auch vor Gericht werden Zwistigkeiten oft geregelt. Diesmal musste ein Gericht über die Kuppel über einem Schwimmbecken urteilen. Stört der Aufbau den Frieden?
Solch ein Außenpool mit einer Kuppelabdeckung wird nach einem Urteil nicht als Gebäude betrachtet und darf in einem baufreien Bereich bis zur Grundstücksgrenze stehen.Ein angelegtes Schwimmbecken mit Kuppelabdeckung muss nicht abgerissen werden, lautet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster . Auf den konkreten Fall weist das Verbraucherrechtsportal „anwaltsauskunft.de“ hin.
Das Becken samt Dach sei jedoch nicht mit einem Gebäude zu vergleichen, hieß es im Urteil. Der nachbarliche Wohnfrieden werde dadurch nicht gefährdet. Die Nachbarn hatten das anders gesehen. Auf ihr Betreiben hin hatte die Bauaufsichtsbehörde den Schwimmbecken-Besitzer aufgefordert, das Dach zu beseitigen. Dagegen war dieser gerichtlich vorgegangen. Das Gericht hob diese Verfügung auf, der Pool darf bleiben.
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