„So etwas habe ich in diesem Ausmaß bisher selten erlebt“, sagte der Richter. Der Angeklagte soll wahllos Menschen mit großer Gewalt attackiert haben. Vor Gericht entschuldigte er sich. Das Urteil...
„So etwas habe ich in diesem Ausmaß bisher selten erlebt“, sagte der Richter. Der Angeklagte soll wahllos Menschen mit großer Gewalt attackiert haben. Vor Gericht entschuldigte er sich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren sei das verhängte Strafausmaß aufgrund der „besonders brutalen Gewalt“ angemessen, hielt der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Der 20-Jährige habe „eine Vielzahl vollkommen unmotivierter Gewalttaten angehäuft“. „So etwas habe ich in diesem Ausmaß bisher selten erlebt“, bemerkte der Richter.Die fünf Jahre muss der junge Erwachsene allerdings nicht zur Gänze verbüßen.
Letzteres erschien in der Verhandlung einer Schöffin insofern völlig unbegreiflich, als sich unter den vom Wien-Attentäter Getöteten ein Freund des Angeklagten befunden hatte. „Wie kann man sich da terroristisch vereinnahmen lassen, Gewalt gutheißen, Menschen schlagen? Das kann ich nicht nachvollziehen“, wollte die Laienrichterin vom 20-Jährigen wissen.
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