Grundsteuer: Verspätungszuschlag und Schätzung – Wer die Abgabe verpasst, muss blechen

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Ende Januar ist die Grundsteuererklärung endgültig fällig. Doch wer bis dahin immer noch nicht abgegeben hat, muss mit hohen Kosten rechnen.

Ende Januar ist die Grundsteuererklärung endgültig fällig. Doch wer bis dahin immer noch nicht abgegeben hat, muss im Zweifel mit hohen Kosten rechnen.. Insgesamt betrifft das rund 36 Millionen Immobilien. Abgegeben wurden bisher jedoch nur etwas mehr als 16 Millionen Steuererklärungen. Ein Großteil scheint sich noch davor drücken zu wollen. Doch das kann teuer werden.

Aber was passiert, wenn man die Dokumente nicht ausfüllt und abgibt? „Wir gehen davon aus, dass die Finanzverwaltungen gegebenenfalls drei bis vier Wochen nach Ablauf der Frist Erinnerungsschreiben versenden werden. Dann wird es vermutlich nochmal eine Frist geben, bis zu dieser der Eigentümer dann die Erklärung abgeben soll“, macht Karbe-Geßler deutlich.

Mit einer generellen Fristverlängerung, wie es sie bereits einmal gab, rechnet sie jedoch nicht. Und auch der Steuerzahlerbund fordert dies nicht. Schließlich wäre die Grundsteuererklärung eigentlich schon im Oktober fällig gewesen. Aufgrund der geringen Abgabe-Zahlen hat Finanzminister Christian Lindner dieWer auch nach dem Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.

Wer selbst dann die Grundsteuererklärung nicht erledigt, muss mit einer Schätzung rechnen. „Ende 2023, Anfang 2024 könnte es also sein, dass dann diejenigen, die sich weigern oder die eine Abgabe bis dahin versäumt haben, eine Schätzung bekommen. Schätzungen sind erfahrungsgemäß immer höher als der tatsächliche Wert“, macht die Steuerexpertin vom Steuerzahlerbund klar.

Wichtig jedoch: In Einzelfällen kann eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung beantragt werden. Diese muss jedoch begründet werden. Wer also die Möglichkeit hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig um das Ausfüllen der neuen Steuererklärung kümmern – sonst kann es teuer werden.

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