Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3.221 Behandlungsfehler bestätigt, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Die Dunkelziffer ist Experten zufolge allerdings deutlich höher.
Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in 3.221 Fällen ärztliche Behandlungsfehler mit gesundheitlichen Schäden für Patienten festgestellt. In 2.696 Fällen war der Fehler auch Ursache für den Schaden - nur dann haben Patienten Aussicht auf Schadensersatz. Das geht aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Statistik des Medizinischen Dienstes der Kassen hervor. In 84 Fällen endeten diese Fehler tödlich.
In der aktuellen Statistik kamen zwei Drittel aller Fehlervorwürfe aus der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern . Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen . "Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe", erläuterte Christine Adolph, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.
Bei 60,5 Prozent der Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patienten vorübergehend − eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt waren notwendig. Die Patienten sind jedoch vollständig genesen. Bei 35 Prozent wurde ein Dauerschaden verursacht: Das reicht von einer Narbe über chronische Schmerzen bis zur Pflegebedürftigkeit oder dauerhaften Lähmungen.
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