Hanno Berger erneut zu langer Haftstrafe verurteilt

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'Mr. Cum Ex': Hanno Berger erneut zu langer Haftstrafe verurteilt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen "Cum-Ex"-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank DAX-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor.

Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert. Berger ist die bekannteste Figur des Geschäftsmodells, das der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden ein.

Berger hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals gesehen. Berger hat zwar das Geschäftsmodell, bei dem Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben wurden und gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden, nicht erfunden. Er gilt aber als Wegbereiter dafür, dass Cum-Ex in Deutschland im großen Stil betrieben werden konnte.

2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Berger hatte sich durch eine Flucht in die Schweiz jahrelang der deutschen Justiz entzogen. Er wurde im Februar 2022 ausgeliefert und im vergangenen Dezember am Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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