Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, fallen unter die Austauschpflicht. Wie kann man das Alter der Heizung bestimmen?
Grundsätzlich greift die Tauschpflicht, sobald die Gas- oder Ölheizung älter als 30 Jahre ist2023 müssen sich Verbraucher mit einer Ölheizung, die vor 1994 eingebaut wurde, Gedanken machenZu beachten ist:"Austauschpflicht" heißt nicht Verbot – auch nach 2025 können weiter Öl- und Gasheizungen verbaut werden. Bloß müssen dann Auflagen wie der regenerative Anteil beachtet werden.
– solche Maßnahmen befreien aber nicht von der Austauschpflicht. Im Zweifelsfall sollten Verbraucher solche Investitionen daher überdenken. Was als Öl-Alternative geeignet ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
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