Die Pläne für klimafreundlichere Heizungen sind seit September beschlossen. Doch noch sind Fragen offen. Nun nennt das Wirtschaftsministerium weitere Details.
klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zu einem neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor. Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben.
Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.Laut Plänen der Ampel soll es zudem zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung.
Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch vermietenden Eigentümern gewährt werden soll, schreibt die Bundesregierung, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer seien beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollten. „Bei der Wohnungswirtschaft kann hingegen davon ausgegangen werden, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden.
Das Ministerium rechnet auch mit deutlich sinkenden Kosten für Wärmepumpen, wenn diese häufiger verkauft werden. Mittelfristig seien Kostensenkungen inklusive Installation von etwa 40 Prozent zu erwarten, schreibt das Ministerium unter Verweis auf die Branche.
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