Die Bundesregierung hat den monatelangen Streit über das Heizungsgesetz beigelegt. Nach SPIEGEL-Informationen stehen erste Details: Welche Förderungen es jetzt geben soll – und welcher Zeitplan für wen gilt.
Foto: Moritz Frankenberg / dpa
Dieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde. Die Ampelkoalition hat sich final auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Kern des Regelwerkes ist der Grundsatz, ab dem 1. Januar 2024 Heizungen einzubauen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach SPIEGEL-Informationen leiten sich daraus entsprechende Verpflichtungen sowohl im Bestand als auch bei Neubauten ab diesem Datum ab.
Allerdings haben Eigentümer von bestehenden Wohnungen und Häusern noch Zeit, eine finale Entscheidung zu treffen, bis in den Kommunen entsprechende Wärmeplanungen vorliegen. Diese müssen in größeren Städten spätestens bis 2026 und in kleineren Gemeinden bis 2028 feststehen, wie der SPIEGEL aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Geht bis dahin in Bestandsgebäuden eine Heizung kaputt oder entschließt sich der Besitzer oder die Besitzerin, eine neue Heizung einzubauen, dann ist eine Energieberatung verpflichtend. Wer sich dann für den Einbau einer Gasheizung entscheidet – was möglich ist – muss nach Vorliegen der Wärmeplanung allerdings dafür Sorge tragen, dass er die 65-Prozent-Verpflichtung einhält.
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