Die Tatverwirklichung sei nicht nachweisbar gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Indes hält der frühere Pädagoge an seiner Klage auf Wiedereinstellung in der Musikschule fest.
ie Tatverwirklichung sei nicht nachweisbar gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Indes hält der frühere Pädagoge an seiner Klage auf Wiedereinstellung in der Musikschule fest.Nachdem im Dezember des vergangenen Jahres ein Lehrer der Himberger Musikschule aufgrund von Belästigungsvorwürfen entlassen wurde, nahm die Staatsanwaltschaft Korneuburg Ermittlungen auf.
Wann genau die Verhandlung am Landesgericht Korneuburg bezüglich der Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses mit der Musikschule Himberg fortgesetzt wird, könne im Moment noch nicht gesagt werden. Bügler meint jedoch: „Da das Strafverfahren jetzt beendet ist, werde ich zeitnah einen Fortsetzungsantrag stellen, worauf der Richter einen Verhandlungstermin anberaumen wird. Ich gehe davon aus, dass die Verhandlung noch im Frühjahr stattfinden wird.