Frührentner dürfen ab 2023 mehr dazuverdienen als bisher. Und auch bei der Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze. Doch wie viel dürfen Rentnerinnen und Rentner dazuverdienen?
Wer früher vor seinem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen wollte, aber noch nicht ganz die Finger von der Arbeit lassen konnte, musste sich an bestimmteVergangenes Jahr 2022 lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bei 46.060 Euro.Unabhängig davon, wie hoch der Hinzuverdienst ist, kann die Rente in vollem Umfang bezogen werden. Die Hinzuverdienstgrenze, die bisher für vorgezogene Altersrenten galt, wird aufgehoben.
Bei Erwerbsminderungsrenten sieht es dagegen etwas anders aus: Die Hinzuverdienstgrenze wird ab dem 1. Januar 2023 dynamisch angepasst. Das bedeutet, dass sie sich jedes Jahr verändern kann. Bisher war es ein statischer, also fester, Wert, der sich nicht verändert hat. Die Grenze wird auf Basis der Sozialversicherungsrechengrößen bestimmt, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt werden.
Außerdem gilt bei Erwerbsminderungsrenten weiterhin, dass die Beschäftigung - egal ob selbstständig oder nicht - nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf. Da das die Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist, kann der Anspruch trotz Einhaltung der Grenzen entfallen, wenn keine entsprechende Arbeit ausgeführt wird.Wie hoch die Steuer auf die Rente ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Da die Rente ab 2040 zu 100 Prozent versteuert wird, wird der Prozentsatz jährlich angepasst. Wer 2022 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82 Prozent. Die restlichen 18 Prozent bleiben steuerfrei.