VfGH-Urteil nach Beschwerde des Burgenlandes ist ergangen.
Der Verfassungsgerichtshof zerpflückt den ORF. Laut einem Spruch des VfGH sind Teile der ORF-Gremien verfassungswidrig. Das geht aus einem Spruch des Höchsgerichts hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Die Bundesregierung nominiert derzeit neun Mitglieder des Stiftungsrats, während der Publikumsrat nur sechs Mitglieder bestellt. Esdes Rundfunk-BVG, wenn die Bundesregierung mehr Mitglieder bestellen kann als der Publikumsrat.sowie die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrats auf Vorschlag der im Nationalrat vertretenen Parteien und von fünf Mitgliedern durch den Zentralbetriebsrat des ORF.
Es verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung des Publikumsrats, wenn die Medienministerin mehr Mitglieder bestellen kann als die anderen Stellen.
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