Im Verfahren um den Dreifachmord in Starnberg sind nach anderthalb Jahren die Urteile gefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Auch der zweite Angeklagte muss in Haft.
Das Landgericht München II hat im Fall des Dreifachmordes von Starnberg den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschossen hat. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner hatte nach Ansicht der Gerichts den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren.
Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich. Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht.
Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war.
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