Einige Holzöfen könnten ab 2025 kalt bleiben. Grund dafür ist eine neue Verordnung. Welche Öfen nachgerüstet werden müssen und was die Kosten sind, lesen Sie hier.
Viele Menschen wärmen sich im Winter gerne an ihrem eigenen Holzofen. Das könnte für einige bald vorbei sein, denn eine neue Verordnung verpflichtet dazu, dass einige
müssen die Holzöfen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, damit sie weiter in Betrieb bleiben dürfen. Das kann entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch den Schornsteinfeger erfolgen. Zudem können die entsprechenden Informationen aus dem Feuerstättenbescheid entnommen werden, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgegeben wird.
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