«Horrorhaus»-Prozess - Sicherheitsverwahrung wird geprüft

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Jahrelang quälte er Frauen, zwei starben. Im Aufsehen erregenden «Horrorhaus»-Prozess wurde er verurteilt - jedoch als vermindert schuldfähig eingestuft...

JustizKnapp fünf Jahre nach seiner Verurteilung wegen tödlicher Misshandlungen von Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter befasst sich ein Gericht erneut mit dem heute 53-jährigen Wilfried W.

Die Richter am Landgericht Paderborn prüfen, ob er nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Dies beantragte die Staatsanwaltschaft, weil sie der Auffassung ist, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten begehen wird. Entscheidend für das Urteil der Richter in der Frage wird sein, für wie gefährlich Gutachter W. halten.

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