„Ich werde dich umbringen. Ich werde dich nicht in Deutschland leben lassen“

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Vor dem Landgericht Berlin läuft der Prozess um den gewaltsamen Tod der sechsfachen Mutter Zohra G. Zeugenaussagen legen nahe: Es war eine Tat mit Ansage.

Auch eine Kriminalbeamtin ist an diesem Verhandlungstag als Zeugin geladen. Sie war mit den Ermittlungen zu den Gewalttaten gegen die später getötete Frau befasst. Am 17. März hatte sie Zohra G. vernommen, die geschilderten Drohungen vom Kehle-Durchschneiden und „Nicht-leben-lassen-Wollen“ notiert, die Gul A. ausgestoßen haben soll. Zohra G. habe diese Worte ihres Ex-Mannes ernst genommen, erklärt die 43-jährige Kriminalistin.

An der Mühlen-, Ecke Maximilianstraße in Pankow soll Gul A. die 31-Jährige vor den Augen zahlreicher Zeugen mit einem Messer attackiert, ihr mindestens 13 Stiche und Schnitte zugefügt und ihr dann die Kehle durchtrennt haben. Er konnte wenig später am Tatort festgenommen werden. Gul A. habe sich in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gefühlt, heißt es in der Anklage zum Motiv der Tat.

Hätte die Polizei den Tod der Frau verhindern können, ja, sogar verhindern müssen, wenn sie von den Drohungen wusste? Diese Überlegung steht an diesem ersten Verhandlungstag im neuen Jahr im Raum. Und so sind wohl auch die hartnäckigen Fragen zu verstehen, denen sich die Kriminalbeamtin stellen muss.Ob sie Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage von Zohra G. gehabt habe, will Udo Grönheit von der Beamtin wissen.

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