Der Begriff „Urbanes Gebiet“ ist relativ neu im Bauplanungsrecht. Er erleichtert die Mischung von Gewerbe und... (M-Plus)
Der Begriff „Urbanes Gebiet“ ist relativ neu im Bauplanungsrecht. Er erleichtert die Mischung von Gewerbe und Wohnen sowie eine höhere bauliche Dichte in städtischen Lagen. Am Donnerstag brachte der Stadtrat ein solches „Urbanes Gebiet“ für Neutraubling auf den Weg.
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