Innenverwaltung warnt vor voreiliger Wahlwiederholung

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Stellungnahme der Innenverwaltung: Wahltermin Mitte Februar 2023 wohl nicht zu halten - das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden.

In anderthalb Wochen will das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Berlin Wahlen vom September 2021 wiederholt werden müssen. In einer mündlichen Verhandlung Ende September hatte das Gericht aufgrund der vielen Pannen beim Ablauf der Wahlen eine komplette Wiederholung in Aussicht gestellt. Das Land Berlin hatte daraufhin mit den Vorbereitungen für eine Wahlwiederholung am 24. Februar 2023 begonnen.

In dem 52-seitigen Papier, das der Berliner Morgenpost vorliegt und über das zuerst der Tagesspiegel berichtet hatte, legt die Innenbehörde dem Berliner Verfassungsgericht nahe, zunächst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu hören. Denn, so das Gutachten, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Karlsruhe anders entscheide. Mit schlimmen Folgen, wie in der Stellungnahme ausgeführt wird.

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