Interna zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz geteilt: AfD-Polizist vom Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen freigesprochen. Berlin
profilieren? Diese Frage konnte das Berliner Amtsgericht am Freitag nicht abschließend klären. Der Richter sprach den Polizeihauptkommissar vom Vorwurf des versuchten Verbreitens von Dienstgeheimnissen frei.
Dass M. davon ausging, vertrauliche Informationen zu verbreiten, sei zwar möglich – man könne es ihm aber schlicht nicht nachweisen, betonte der Richter am Freitag. Auch die Generalstaatsanwältin und M.’s Anwalt hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert. Zuvor hatte M. gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Diesen hob das Gericht nun auf.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Konkret hatte die Generalstaatsanwaltschaft dem Polizisten M. vorgeworfen, Ermittlungsergebnisse der Polizei rund um den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in der Telegram-Gruppe mit elf weiteren AfD-Politikern geteilt zu haben. In M.’s Nachricht ging es um den Ablauf des Anschlags und Hinweise auf den möglichen Täter. Eine fast identische Nachricht war zuvor in polizeiinternen Chats verbreitet worden. M. stritt ab, diese gekannt zu haben.
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