Kurz vor Kriegsbeginn erließ die EU Sanktionen gegen hochrangige Russen – darunter auch die Mutter von Wagner-Chef Prigoschin. Einem Gericht reicht das Verwandtschaftsverhältnis jedoch nicht. Nun muss die EU nachbessern.
Ihr Anwalt argumentierte darin unter anderem, die EU habe die Pflicht zur Begründung des Sanktionsbeschlusses missachtet und Tatsachenfehler begangen. So bestritt Prigoschina laut der Klage, Eigentümerin von zwei Unternehmen zu sein, die von ihrem Sohn gegründet wurden. Zudem argumentierte sie, dass aus den Verbindungen zu ihrem Sohn nicht geschlossen werden könne, dass sie die territoriale Unversehrtheit der Ukraine in irgendeiner Form beeinträchtigt habe.
Dieser wird von der EU als »prominenter russischer Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium« bezeichnet und für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich gemacht. Zudem wird ihm vorgeworfen, von russischen Entscheidungsträgern profitiert zu haben, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind.
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