Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Verständnis dafür gezeigt, dass Hinterbliebene von Opfern mit seiner Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme
Das Bundesverfassungsgericht hat Verständnis dafür gezeigt, dass Hinterbliebene von Opfern mit seiner Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener hadern könnten.
Ein Mann, der 1981 eine Schülerin in Niedersachsen umgebracht haben soll und auf Basis neuer Beweise erneut angeklagt wurde, hatte Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Strafprozessordnung eingelegt, die eine solche Wiederaufnahme möglich machte. Die Änderung war 2021 in Kraft getreten. Der Bundestag hatte sie noch zu Zeiten der großen Koalition beschlossen.
Mitteilung des Gerichts zur Verhandlung Gliederung der mündlichen Verhandlung Mitteilung zur Aufhebung der Auflagen Beschluss zur Aufhebung der Auflagen vom 16. Juni 2023 Mitteilung des Gerichts zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls Beschluss vom 20. Dezember 2022 Erste einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 Beschluss des OLG Celle vom 20. April 2022 OLG-Mitteilung dazu Neuregelung in der Strafprozessordnung, § 362 Nr. 5 StPO Verbot der Doppelbestrafung, Art.
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