BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will es Menschen ohne eigenes Haus leichter machen, eine kleine Solaranlage auf dem heimischen Balkon anzubringen. Dafür hat das Kabinett am Mittwoch Änderungen
im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Zu diesem Katalog gehören bislang der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Das Vorhaben fügt sich ein in ein Bündel von Reformen, mit denen die Ampel-Regierung durch Vereinfachungen für Photovoltaik-Systeme in Privathaushalten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will. Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll.
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