Kampf um Bettensteuer: Bayerische Städte ziehen vor Gericht

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München will von Hotelgästen fünf Prozent Übernachtungssteuer erheben. Weil der Freistaat das bislang verbietet, klagt die Landeshauptstadt jetzt auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Günzburg und Bamberg haben sich angeschlossen.

Die Stadt München klagt jetzt auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat. Bamberg und Günzburg haben sich der Klage angeschlossen, wie die Landeshauptstadt mitteilte. Die Städte ziehen stellvertretend für weitere Kommunen vor Gericht. Kritik an dem Verbot der sogenannten Bettensteuer hatte vor einigen Monaten auch der Bayerische Städtetag geübt.

München will bei Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro. Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter sagte: "Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben.

Wie die Stadt Bamberg in einem Schreiben mitteilte, sehe man sich durch das Verbot benachteiligt. Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke warf der Staatsregierung "eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte" vor. "Wir kämpfen um das Selbstverwaltungsrecht einer Stadt", so Starke weiter. Das Verbot bedeute eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte.

Wie es in dem Schreiben aus Bamberg weiter heißt, hätten viele Städte in anderen Bundesländern bereits eine "Bettensteuer" eingeführt, nur in Bayern sei dies nicht möglich. Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes gibt es die Abgabe, die von Übernachtungsgästen verlangt wird, bundesweit in 30 Kommunen.

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