Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

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+++ EIL: Urteil zur Palantir-Software: Automatisierte Datenanalyse der Polizei ist verfassungswidrig

Der Einsatz von Software der Firma Palantir in der Polizeiarbeit ist umstritten.Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein.. Doch deren Einsatz ist umstritten.

So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen.

abwarten. Außerdem lässt Bayern den Quellcode der Software derzeit vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen. Auch andere Bundesländer, beispielsweise Bremen und Baden-Württemberg, haben Interesse bekundet.Die umstrittene US-Datenanalysefirma arbeitet für das US-Militär, den Geheimdienst CIA und andere Behörden.

2020 habe das System geholfen, einen pädokriminelles Missbrauchs-Netzwerk aufzudecken. Das System habe, so die Behörde, innerhalb von Minuten aus riesigen Datenmengen den entscheidenden Hinweis gefunden, um einen der Beteiligten zu identifizieren. Zuletzt war die Software zudem im Vorfeld der

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