Das Münchner Landgericht hat die Klage einer Frau gegen eine Agentur zur Vermittlung von Partnerschaften abgewiesen.
Die Klägerin hatte die Rückzahlung der von ihr gezahlten Vermittlungssumme von 7.400 Euro gefordert. Sie argumentierte, die Agentur habe ihr anders als vertraglich vereinbart keine adäquaten Partner vorgeschlagen. So sei ihre private und berufliche Situation nicht berücksichtigt worden.
, seiner Überzeugung nach lägen weder ein Verstoß gegen die guten Sitten noch eine arglistige Täuschung der Klägerin vor. Die Agentur schulde der Frau dem Vertrag zufolge keine erfolgreiche Vermittlung. Die ihr vorgelegten Partnervorschläge seien zumindest nicht völlig unbrauchbar gewesen.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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