Wegen hoher Temperaturen am Arbeitsplatz einfach zu Hause bleiben? Darauf haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch. Aber der Arbeitgeber hat laut Vorschriften dafür zu sorgen, dass die Gesundheit nicht gefährdet ist.
. Allerdings hat der Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine allgemeine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden.Einen frühen Feierabend, weil das Thermometer über 30 Grad anzeigt, kann der Arbeitgeber zwar gewähren, muss er aber nicht. Und einfach nach Hause gehen, weil man sich nicht mehr konzentrieren kann oder zu sehr schwitzt, das kann schwere Folgen haben.
Aber: Bei einer Hitzewelle muss die Geschäftsleitung verhindern, dass der Arbeitsraum zur Sauna wird. Nachzulesen ist das in der Arbeitsstättenverordnung. Die sieht generell vor, dass die Betriebsräume so eingerichtet sind, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet werden.Eine Raumtemperatur bis zu 26 Grad gilt laut technischen Regeln für Arbeitsstätten als erträglich.
Auch die Gleitzeit kann genutzt werden, man kann also die Arbeitszeit in die Morgen- oder Abendstunden verlegen, wenn es kühler ist. Ab einer Innentemperatur von über 35 Grad ist der Raum zum Arbeiten nicht mehr geeignet. Dann darf der Beschäftigte sich weigern, dort tätig zu werden. Er hat ein Recht auf längere Abkühlpausen oder einen anderen Raum.Wer mit Ventilator oder einer mobilen Klimaanlage anrückt, sollte das zuvor mit der Firma absprechen.
Gibt es einen Betriebsrat, kann dieser entsprechende Regelungen für die heißen Tage vereinbaren. Darauf weist der DGB hin. Laut Vereinigung der bayerischen Wirtschaft wurden in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz gegen Hitze entwickelt.Ob 26 Grad oder darüber, wer im Homeroffice schwitzt, der muss das ertragen oder selber für Abkühlung sorgen.
Beschäftigte können sich einen anderen Arbeitsort suchen – auch am See, wenn das die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Bei fest vereinbarten und eingerichteten Telearbeitsplätzen ist zum Teil ein etwas besserer Schutz vereinbart.Bauarbeiter, Müllmänner oder Fensterputzer zum Beispiel können sich schlecht auf die Raumtemperatur berufen. Ab 35 Grad einen anderen Arbeitsplatz zu verlangen, macht hier keinen Sinn.
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