Nach dem Aus der Maskenpflicht gilt wieder das alte Vermummungsverbot, wonach im öffentlichen Raum Mund und Nase nur mit ärztlichem Attest verhüllt werden dürfen. Gesundheitsminister Rauch arbeitet an einer Klarstellung.
Laut Innenministerium werde die Polizei, wie es heißt,"vor allem in den nächsten Monaten besonders verhältnismäßig einschreiten". Dass Leute abgestraft werden, wenn sie kein ärztliches Attest vorlegen können, dazu werde es vorerst nicht kommen."Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor", heißt es im Innenministerium gegenüber der Kleinen Zeitung.
Im Innenministerium wird beteuert, dass man an einer Lösung des Problems arbeite. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums würde reichen, wonach die Menschen auch künftig im öffentlichen Raum bei Bedarf sich eine Maske freiwillig aufsetzen. Polizistinnen und Polizisten könnten dann via Dienstanweisung verpflichtet werden, von Kontrollen und Abstrafungen Abstand zu nehmen.
Im Gesundheitsministerium versteht man die Aufregung nicht ganz."Für uns ist klar: Das präventive Tragen einer Maske ist nicht strafbar", erklärt ein Sprecher auf Nachfrage der Kleinen Zeitung"Wir empfehlen das seit Ausbruch der Pandemie." Das aktuelle Gesetz liege beim Innenministerium. Freitagfrüh meldete sich auch Gesundheitsminister Johannes Rauch zu Wort.
Funk sieht sogar die Verpflichtung im alten Anti-Verhüllungsgesetz, wonach man ein Attest mitführen musste, wenn man aus gesundheitlichen Überlegungen Mund und Nase verhüllt hat, als nicht zulässig an."Die Verpflichtung war schon nach der alten Rechtsordnung problematisch."
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