Keine Ermittlungen nach Geldwäsche-Vorwurf gegen LNG-Manager

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Das Ostseebad Binz versucht mit allen juristischen Mitteln, das geplante Flüssigerdgas-Terminal an der Küste Rügens zu verhindern. Der Betreiber Deutsche Regas wehrt sich.

Die Geldwäsche-Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des geplanten Rügener Flüssigerdgas-Terminals sind vom Tisch. Die Rostocker Staatsanwaltschaft sieht nach Prüfung einer Strafanzeige gegen den Manager der Deutschen Regas keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Zuvor hatte die «Ostsee-Zeitung» darüber berichtet.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind Teil des erbitterten Ringens zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen. Die Kommune fürchtet Umweltschäden und Tourismuseinbußen, die Deutsche Regas hingegen will das vom Bund gewünschte Terminal für Flüssigerdgas betreiben. Geulen kann auch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch Beschwerde einlegen.

So untersagte die 26. Zivilkammer die Behauptung, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Deutschen Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise «Finanzkörperschaften» von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.

Der Deutsche Regas-Aufsichtsratschef Stephan Knabe wies die Vorwürfe gegen die Deutsche Regas am Rande der Verhandlung als «Lügenmärchen» und Kampagne» zurück. Laut Entscheidung muss die Regas ein Zwölftel und der Anwalt Geulen elf Zwölftel der Verfahrenskosten bezahlen.

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