Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen zurückholen

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Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen zurückholen
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Kunden, die vom Konkurs der Möbelkette Kika/Leiner betroffen sind, haben die Chance, ihre Anzahlung zurückzuholen.

Kunden, die vom Konkurs der Möbelkette Kika/Leiner betroffen sind, haben die Chance, ihre Anzahlung zurückzuholen. Kika/Leiner in Dornbirn: Schnäppchen, Sorgen und große Ratlosigkeit Gutscheine und Anzahlungen: Was Kunden nach der Kika/Leiner - Pleite erwartet Voraussetzung ist, dass diese mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet wurde. Dann kann der Kunde bei seiner Bank über eine sogenannte Umsatzreklamation ein" Chargeback "-Verfahren einleiten.

self all Open preferences. "Chargeback" greift wenn Ware nicht geliefert wird Das"Chargeback"-Verfahren dient vor allem als Schutz bei betrügerischen Abbuchungen oder wenn ein Betrag doppelt abgebucht wurde. Sie greift aber auch, wenn eine bestellte Ware nicht geliefert oder eine Dienstleistung nicht erbracht wird. Das gilt auch dann, wenn der Grund für die Nichterfüllung des Vertrags eine Insolvenz ist.

self all Open preferences. Bank und Kartenherausgeber prüfen bei einer Umsatzreklamation, ob diese zurecht besteht. Das heißt, jeder Fall muss einzeln geprüft werden und die Rückzahlung kann deshalb nicht garantiert werden, wie es von Bankenexperten zur APA hieß. self all Open preferences. Auch der Verein für Konsumenteninformation weist auf seiner Webseite auf die Möglichkeit des"Chargebacks" hin. Er empfiehlt, hartnäckig zu bleiben, da nicht alle Banken ihre Kunden bei der Rückholaktion gleich gut unterstützen würden. Der VKI betont zudem, dass die Entscheidung, ob ein"Chargeback" bewilligt wird, nicht bei der Bank, sondern bei der Kreditkartenfirma liege.

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