Das Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden.
Hannover - Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte der Richter Carsten Peter Schulze fest. Damit darf der 78-Jährige uneingeschränkt weiter arbeiten.
In einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August hatte das Landgericht Kind zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten. Zuvor war er überraschend im Juli von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.
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