Nun muss die Äbtissin von Kirchschletten doch nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Bamberg stellt das Kirchenasyl-Verfahren gegen Mutter Mechthild Thürmer ein.
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Auch wenn ihr ein Freispruch lieber gewesen wäre, zeigte sich Mutter Mechthild mit der Einstellung zufrieden."Ein Freispruch ist ein Freispruch und eine Einstellung ist eine Einstellung", sagte ihr Anwalt Franz Bethäuser nach der Verhandlung - das heißt, dass nun offiziell eben doch von einer geringen Schuld ausgegangen wird, so steht es im Paragraf 153 Strafprozessordnung, nach dem nun eingestellt wurde.
Zuvor war der Ordensbruder bereits vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden, es war der erste Freispruch in einem solchen Fall und auch deswegen aufsehenerregend. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte Revision eingelegt, weswegen das BayOLG letztinstanzlich entscheiden musste.
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