Kita-Urteil: Welche Kosten auf Eltern jetzt zukommen können

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Nach einem Gerichtsurteil können Berliner Kitas höhere Zuzahlungen verlangen. Bildungsverwaltung will neue Förderbedingungen verhandeln.

Die Berliner Kitas dürfen wieder mehr Zuzahlungen von den Eltern verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die in Berlin geltende Obergrenze von 90 Euroerklärt. Freie Kita-Betreiber hätten die Autonomie, in ihren pädagogischen Angeboten über das hinauszugehen, was Träger der öffentlichen Jugendhilfe für erforderlich halten, begründete das Gericht in Leipzig seine Entscheidung.

„Nach diesem Urteil können wir unsere Qualitätsstandards wieder erhöhen“, so Lange erfreut. Allerdings müssten die Eltern im laufenden Kitajahr noch nicht mit höheren Beiträgen rechnen. Man habe Personal entlassen und Angebote zurückgefahren, seit Berlin im September 2018 die Obergrenze auf 90 Euro festgelegt hat. „Zuzahlungen erheben wir natürlich erst, wenn wir die Voraussetzungen für zusätzliche Angebote wieder geschaffen haben.

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